Mindestmietdauer 5 Tage
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Willkommen in der "Jura"ecke - Rechtliche Hinweise
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Hinweis:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie an dem Fahrradhalter ein Wiederholungsschild (zusätzliches Kennzeichen) mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres PKWs anbringen müssen. Ein Abstempeln des Kennzeichens beim Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig. Gerne übernehmen wir die Beschaffung eines Kennzeichens für Sie. Die Kosten hierfür betragen 7,50€. Das Kennzeichen geht nach Anmietung in Ihren Besitz über.
Hinweis:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie an dem Fahrradhalter ein Wiederholungsschild (zusätzliches Kennzeichen) mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres PKWs anbringen müssen. Ein Abstempeln des Kennzeichens beim Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig. Gerne übernehmen wir die Beschaffung eines Kennzeichens für Sie. Die Kosten hierfür betragen 7,50€. Das Kennzeichen geht nach Anmietung in Ihren Besitz über.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietpreis
Der Mietpreis entspricht dem im Mietvertrag niedergelegten Preis in Euro. Die Miete ist vom Mieter bei Übernahme des Mietobjekts in bar zu verrichten. Eine EC-Kartenzahlung bzw. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Kaution
Sofern eine Kaution vereinbart wird, ist diese vom Mieter bei der Übernahme des Mietgegenstands beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter verpflichtet sich die Kaution bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands in voller Höhe an den Mieter zurückzuzahlen.
Mietzeitveränderung
Eine Veränderung der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 3 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden.
Haftung/Pflichten des Vermieters
Der Führer des Fahrzeuges ist für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen steht der Vermieter auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters mit seinen Fachkenntnissen zur Verfügung. Für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen. Der Vermieter verpflichtet sich eventuelle Reparaturen oder Wiederbeschaffungen möglichst kostensparend zu organisieren und dem Mieter auf verlangen die Rechnungen für die Beseitigung der Schäden bzw. der Wiederbeschaffung vorzulegen.
Haftung/Pflichtendes Mieters
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel (inkl. aller mitgelieferten Gegenstände (hierzu zählen Schlüssel, Gurte, evtl. Werkzeuge etc.)) in vertragsgemäßem Zustand zurückzuführen, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist sowohl für ordnungsgemäße Montage als auch eine ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist es jedoch untersagt das Mietobjekt für folgende Transportzwecke zu nutzen
-
Transport von Lebewesen,
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Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
-
Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
-
Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten,
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Weitervermietung,
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sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Sicherheitshinweise
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Benutzerempfehlungen zu beachten.
Mietvoraussetzung
Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer gültigen Personalausweiskopie einer voll geschäftsfähigen Person die das 18 Lebensjahr vollendet hat und deren Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Versicherungen
Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.
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Mindestmietdauer
Für die meisten Mietobjekte ist eine Mindestmietdauer vorgesehen. Diese liegt bei Dachboxen Fahrrad- und Wassersportträgern bei 5 Tagen. Für Dach- und Wintersportträger liegt die Mindestmietdauer bei 7 Tagen. Bei der Anmietung mehrerer Mietobjekte zur gleichen Zeit gilt für alle Mietobjekte die Mindestmietdauer des kurzesten Mietobjekts.
(Bsp.: Dachbox (solo) = 5 Tage; Dachträger (solo) = 7 Tage, Dachbox + Dachträger = 5 Tage)
Reservierung
Sofern ein Mietobjekt gleicher Kategorie in mehreren Ausstattungsvariaten oder Farben verfügbar ist, so können Wünsche bei der Reservierung angezeigt werden. Durch die Anzeige entsteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf eine bestimmtes Mietobjekt. Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Stornierungen von Reservierung sind grundsätzlich möglich und bis zu 21 Tage vor Mietbeginn kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Mietbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 40%, danach 60% des vereinbarten Mietpreises an.
Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt zu einer zuvor vereinbarten Zeit. Bei unabgesprochener verspäteter Rückgabe fällt eine Strafgebühr pro Tag von 250% des üblichen Tagespreises an. Sollte durch eine verspätete Rückgabe eine anstehende Weitervermietung gefährdet werden oder nicht möglich sein, kann der Mieter für den Schaden (Ersatz, Ausfall etc.) haftbar gemacht werden. Eine frühzeitigere Rückgabe der Mietobjekte ist nach Absprache möglich. Es erfolgt dann jedoch keine anteilige Erstattung des Mietpreises.
Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 50,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Verluste/Beschädigungen
Die von uns ausgegebenen Mietartikel befinden sich meistens, wie für Verleihe üblich, in einem gebrauchten Zustand. Optische Gebrauchsspuren sind daher normal, sodass Abnutzung, die dem normalen Gebrauch entsprechen (kleine Steinschläge, einzelne Kleinstkratzer), von uns nicht bemängelt werden. Verluste oder Beschädigung sowohl von Mietartikeln als auch mitgelieferten Gegenständen, die nicht dem normalen Gebrauch unterliegen (Risse, Brüche, Verfärbungen, plastische Verformungen etc.), sind dem Vermieter bei der Rückgabe anzuzeigen. Der Mieter trägt in diesem Fall die Kosten für den Austausch, die Reparatur oder Wiederbeschaffung. Der Vermieter verpflichtet sich wie bereits unter dem Punkt „Haftung/Pflichten des Vermieters“ erwähnt die verloren gegangenen Gegenstände auf kostengünstigste Art und Weise wieder zu beschaffen und dem Mieter auf verlangen die Kaufbelege vorzulegen. Bei unangezeigten Beschädigungen oder Verlusten, die erst später auffallen bzw. erkennbar werden, wird neben den genannten Kosten eine Vertragsverletzungsgebühr von 79,00€ erhoben.
Stand 13.09.2017